Beim Mitteldeutschen Rundfunk gibt es eine „Dienstanweisung zur Erweiterung des sozialen Schutzes“. Die kann aber zu jeder Zeit zurückgenommen werden und hat dann auch keine Nachwirkung. Deshalb fordern DJV und Ver.di jetzt die Übernahme der Regelungen der genannten Dienstanweisung in den sog. 12a-Tarifvertrag. Der ist zwar auch kündbar, die Regelungen bleiben allerdings so lange in Kraft, bis etwas anderes dazu vereinbart wird.
Mehr dazu in der Tarifinfo-10 vom 14 11 11