MDR: Schutz für Freie….

Beim Mitteldeutschen Rundfunk gibt es eine „Dienstanweisung zur Erweiterung des sozialen Schutzes“. Die kann aber zu jeder Zeit zurückgenommen werden und hat dann auch keine Nachwirkung. Deshalb fordern DJV und Ver.di jetzt die Übernahme der Regelungen der genannten Dienstanweisung in den sog. 12a-Tarifvertrag. Der ist zwar auch kündbar, die Regelungen bleiben allerdings so lange in Kraft, bis etwas anderes dazu vereinbart wird.

Mehr dazu in der Tarifinfo-10 vom 14 11 11

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s


Follow

Get every new post delivered to your Inbox.

Join 189 other followers