Nach neun Stunden Warnstreik wurden am gestrigen Abend in Leipzig die Verhandlungen zu einem neuen Vergütungstarifvertrag abgeschlossen. Vereinbart wurden zunächst die Eckpunkte.
Die wichtigsten Punkte des Verhandlungsergebnisses:
Freie Mitarbeiter:
- nachhaltige Erhöhung der Effektivhonorare, vorläufig noch in Form von Einmalzahlungen (für 2015: 2,3 % und 2016: 4,4%). Vereinbartes Ziel ist die Schaffung eines Modells zur Dynamisierung der Effektivhonorare
- die Mindesthonorare werden zum 01.06.2015 und 01.06.2016 jeweils um 2,3 % angehoben
- Einführung eines Honorarzuschlags an Sonntagen von 20 % des Mindesthonorars ab 01.01.2016 und Erhöhung des Honorarzuschlags an Feiertagen auf 75 % des Mindesthonorars
Festangestellte Mitarbeiter, die unter den VTV fallen:
- Vergütungserhöhung rückwirkend ab 01.06.2015 um 2,1 % und ab 01.06.2016 um 1,9 %. Zusätzlich erfolgen jeweils 0,2 % nachträglich als Einmalzahlung, wenn es auf ARD-Ebene eine Einigung zur Altersversorgung gibt.
Festangestellte Mitarbeiter, die unter den BTVA (neue Altersversorgung) fallen:
- Vergütungserhöhung rückwirkend ab 01.06.2015 um 2,3 % und ab 01.06.2016 um 2,1 %, davon jeweils 0,2 % als Einmalzahlung.
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