MDR: Auf halbem Weg stehen geblieben

Information der DJV Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu den aktuellen Tarifverhandlungen beim MDR

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Gespräch mit Vertretern von ARD-Rundfunkanstalten am 25. Oktober 2019 hatten DJV, DOV und Ver.di eine Variante zur Lösung des Tarifkonflikts entwickelt. Anstelle der bisherigen 24-monatigen Laufzeit der Tarifverträge in den Rundfunkanstalten können wie im aktuellen Abschluss des Öffentlichen Dienstes der Länder (ÖD) 33 Monate mit drei Steigerungsstufen vereinbart werden. Als Beispiel für ein dreistufiges Modell wurden Erhöhungen von 3,2 % im ersten Laufzeitjahr, 2,5 % im zweiten Laufzeitjahr und 2,1 % im dritten Laufzeitraum genannt. Zugleich enthält der Vorschlag die Möglichkeit, auf Anstaltsebene geringere lineare Stufensteigerungen zu vereinbaren. Allerdings müssen diese Abweichungen durch andere tarifliche Regelungen wie z. B. zusätzliche bezahlte freie Tage kompensiert werden.

In der Verhandlung am 7. November 2019 erklärte die MDR-Geschäftsleitung, dass sie ein dreistufiges Steigerungsmodell und die Laufzeit von 33 Monaten akzeptieren könne. Die Antwort, was das bezogen auf den MDR konkret bedeutet, blieb die Geschäftsleitung weitestgehend schuldig. Mit dem Hinweis auf das bisherige Angebot von 4,2 %, das sich auf eine Laufzeit von 24 Monaten bezieht, war kein Verhandlungsfortschritt zu erzielen. Dazu hätte es einer Bezifferung der einzelnen Steigerungsstufen bedurft.

Mit den angebotenen zusätzlichen freien Tagen für die Festangestellten, die nach Aussage der Geschäftsleitung einer Steigerung von 0,9 % entsprechen, lässt sich die Differenz zu den 7,8 % im ÖD allein nicht ausgleichen. Erst nach der harschen Kritik der Gewerkschaften, dass es auch für die arbeitnehmerähnlichen Freien ein in diese Richtung gehendes Angebot geben müsse, wurden die zwei zusätzlichen Urlaubstage genannt. Doch dafür will die Geschäftsleitung die Gewährung von Urlaub im ersten Jahr der Beschäftigung an mindestens 72 Tagen wieder vom Tisch nehmen.
Ein weiteres Element zur Kompensation von niedrigeren Stufensteigerungen könnte die Erhöhung des Urlaubsgeldes für Feste sein. Darüber wurde jedoch nicht weiterverhandelt.

Auch zu den im Workshop am 28. Oktober 2019 diskutierten Freien-Themen (Nachtarbeitshonorar, Grenzen für die soziale Schutzbedürftigkeit und für Ansprüche aus dem Tarifvertrag für Freie Mitarbeiter*innen, Angebotsgarantie für langjährig beschäftigte Freie und Urlaubsgeld) hatten die Gewerkschaften Aussagen und entsprechende Angebote der Geschäftsleitung erwartet.

– Nachtarbeit: Der MDR hat einen Honoraraufschlag von 25 % bis zu einer Honorarhöhe von 200 Euro angeboten. Die Gewerkschaften halten eine solche Regelung für ungeeignet. Die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit ist immer vorhanden, egal ob die Freien 200 oder 210 Euro bekommen. Deshalb lautet deren Vorschlag: alle arbeitnehmerähnlichen Freien erhalten einen 25-prozentigen Aufschlag. Er soll allerdings bei einer Honorarhöhe von 200 Euro gedeckelt werden, also maximal 50 Euro betragen.
– Grenzen für die soziale Schutzbedürftigkeit und Ansprüche aus dem Tarifvertrag: Die MDR-Geschäftsleitung begründet ihr Angebot zur linearen Anhebung der Mindest- und Effektivhonorare mit dem Erhalt der bisherigen Beschäftigungsumfänge. Umso zwingender ist die Anhebung der Grenze für die soziale Schutzbedürftigkeit (derzeit 76.000 Euro) und der Härtefallgrenze (derzeit 80.000 Euro) logischerweise im Umfang der Honorarerhöhung. Weil die Geschäftsleitung die Darstellung dieser Beträge in den Gremien als problematisch ansieht, schlagen die Gewerkschaften das Jahreseinkommen in der höchsten Stufe der Vergütungsgruppe I der Festangestellten als Grenze für die Schutzbedürftigkeit vor.
– Angebotsgarantie für langjährig beschäftigte arbeitnehmerähnliche Freie: Die Freien mit nichtprogrammgestaltenden Tätigkeiten sind durch den Bestandsschutztarifvertrag (BTV) geschützt. 85 % des durchschnittlichen Einkommens von zwei Jahren werden ihnen als Angebotssumme garantiert. Die Gewerkschaften wollen eine vergleichbare Regelung für Freie mit programmgestaltenden Tätigkeiten. Strittig ist dabei eine Protokollnotiz im Tarifvertrag für Freie Mitarbeiter*innen. Danach kann nach Ansicht der Gewerkschaften das Einkommen der Freien beim MDR nach 25-jähriger Beschäftigung nur noch einmal auf max. 85 % abgesenkt werden. Die Geschäftsleitung hingegen sieht die Möglichkeit jährlich auf maximal 85 % des Einkommens absenken zu können. Die Gewerkschaften wollen deshalb entweder eine Klarstellung der Protokollnotiz oder eine Angebotsgarantie von 85 %, wie sie den Freien mit nichtprogrammgestaltenden Tätigkeiten zugesagt ist. Für die mehr als 15 Jahre beschäftigten arbeitnehmerähnlichen Freien fordern die Gewerkschaften eine 70-prozentige Angebotsgarantie.
– Urlaubsgeld: Ziel der Gewerkschaften ist die Schaffung vergleichbarer Arbeitsbedingungen von Festen und Freien. Deshalb soll es künftig ein Urlaubsgeld auch für arbeitnehmerähnliche Freie geben, die nach Bundesurlaubsgesetz auch einen Anspruch auf den Mindesturlaub haben. Alternativ könnte der bisherige Faktor 0,3 für die Berechnung des Urlaubsentgelts zugunsten der Freien verändert werden.

Zwischen den Gehältern der Chor- und Orchestermitglieder existiert bereits bei den Einstiegsgehältern ein Unterschied von 1.300 € monatlich. Der Tarifvertrag wurde in einer Zeit geschlossen, als die Kulturlandschaft in Mitteldeutschland enorm bedroht war und im Chor meist Amateure sangen. Die Situation hat sich über die Jahre gravierend verändert. Heute verfügen die Chor- wie auch die Orchestermitglieder in der Regel über einen Hochschulabschluss. Deshalb müssen die Unterschiede in der Bezahlung abgebaut werden.

Die großen ARD-Anstalten SWR, BR, WDR und NDR verhandeln in den nächsten Tagen und begleiten die Verhandlungen mit Streiks. Beim MDR geht es am 27. November 2019 weiter. Nicht auf halbem Weg stehenbleiben – da geht noch was beim MDR!

Ihre DJV-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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