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Schmales Angebot des MDR

14. Mai 2019

In der zweiten Verhandlungsrunde (13.5.2019) hat der MDR für feste und freie Mitarbeiter, Auszubildende und Volontäre lediglich eine Erhöhung der Gehälter und Honorare in Höhe von 4 % in zwei Schritten für die Laufzeit vom 1.4.2019 bis zum 31.3.2021 angeboten. Dieses Angebot liegt erheblich hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück. DJV, verdi und DOV orientieren sich mit der Forderung nach 6 % Erhöhung aller Vergütungen für ein Jahr am Tarifbereich Öffentlicher Dienst der Länder, der in der Vergangenheit sowohl beim MDR, als auch in der ARD als Maßstab diente.

Viele Forderungenen bleiben beim ersten Angebot des MDR unberücksichtigt. Lesen Sie die Details in unserer Tarifinfo_2

 

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Tarifverhandlung: Erster Kontakt

12. April 2019

Arbeit ist mehr wert StreiklogoDJV_180px 2008Ohne eigenes Angebot kam die MDR-Geschäftsleitung am 11. April zum Verhandlungsauftakt der Vergütungsrunde 2019. Stattdessen reklamierte sie Erklärungsbedarf zu den Gewerkschaftsforderungen, um den eigenen Meinungsbildungsprozess abschließen zu können.

Die DJV-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben ihre Forderung nach 6-prozentiger Anhebung der Gehälter und Honorare ohne eine bestimmte Laufzeit versehen. Sie gehen aber davon aus, dass der neue Vergütungstarifvertrag eine zweijährige Laufzeit hat, beginnend ab dem 1. April 2019.

Die anderen Forderungen des DJV stehen gleichrangig neben der nach linearer Anhebung der Vergütungen für Feste und Freie. Die Zahlung von Mehrarbeitsvergütung und –zuschlägen sowie Zeitzuschlägen an alle Festangestellten sehen wir als zwingend notwendig an. Die Tarifierung von Sonn- und Feiertagszuschlägen für Freie hat in der Praxis dazu geführt, dass insbesondere Festangestellte, die von der Zuschlagszahlung ausgenommen sind, die Dienste an Wochenenden und Feiertagen leisten müssen.

Lesen Sie die komplette DJV Tarif-Info_vom 12.04.19

MDR-Vergütungsverhandlungen starten

10. April 2019

Arbeit ist mehr wert StreiklogoDJV_180px 2008Am Donnerstag (11.4.2019) starten beim MDR in Leipzig die Verhandlungen für die Vergütungen von festen und freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die aktuellen Tarifverträge wurden fristgerecht gekündigt und der MDR-Geschäftsleitung wurden die Forderungen der Gewerkschaften übermittelt. Die DJV-Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie verdi fordern eine lineare Erhöhung der Gehälter und Honorare in Höhe von 6 Prozent.

Neben der linearen Erhöhung der Gehälter, Mindest- und Effektivhonorare wollen die Gewerkschaften auch Änderungen im Manteltarifvertrag sowie im Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen* durchsetzen.

Für die Festangestellten fordert der DJV

– Lineare Anhebung der Vergütungen für die Festangestellten, Auszubildenden, Volontärinnen und Volontäre um 6 Prozent,

– Änderung des Personenkreises, der keinen Mehrarbeitszuschlag und keine Mehrarbeitsvergütung erhält und

– Zeitzuschläge für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des MDR Mehrarbeits- und Zeitzuschläge sowie Mehrarbeitsvergütung erhalten.

Für die Freien fordert der DJV

– Lineare Anhebung der Mindest- und Effektivhonorare sowie der Grenze für Erwerbseinkünfte (soziale Schutzbedürftigkeit) für die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 6 Prozent,

– Anhebung der Grenze für Erwerbseinkünfte Freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR von 80.000 € auf 95.000 €,

– Neuregelung bei wesentlicher Einschränkung der Beschäftigung

– Änderung der Kriterien zur Dynamisierung der standardisierten Honorare durch des Bezugs auf die beauftragende Kostenstelle).

Weiterer Verhandlungsbedarf besteht nach Ansicht des DJV beim Tarifvertrag über die Mindestvergütungen freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tätigkeiten, Tri-Medialität). Die Verhandlungen darüber sollen nach Abschluss der Vergütungsrunde beim MDR geführt werden. Aktuell gibt es darüber hinaus Verhandlungen und Gesprächen zwischen Gewerkschaften und MDR zu Wertkonten.

Detailliert und mit Bezifferung der Forderungen finden Sie die Forderungen des DJV in der Mitglieder-Info_09.04.19.

SWR-Modell heute beim Freienkongress

5. April 2019

Heute Nachmittag (5.4.2019) startet beim MDR in Leipzig der ARD/ZDF-Freienkongress. Dabei wird ab 16.30 das neue Bestandsschutzmodell beim SWR Thema sein. Das Modell wird vom DJV auch für die Freien beim MDR favorisiert,

DJV-Justiziar Benno Pöppelmann und Stefan Tiyavorabun von der verdi-Verhandlungskommission stellen den neuen Bestandsschutz-Tarifvertrag vor und beantworten Ihre Fragen. 100 Prozent Einkommensgarantie und Honorarstufensteigerungen wie bei den Festangestellten sind nur einige Stichworte, die neugierig machen sollen.

In unserer Mitgliederinfo finden sich weitere Details.

Falls Sie beim Freienkongress nicht dabei sein können: Aktuelle Infos gibt’s via twitter, facebook und instagram.

Mitglieder-Info_03.04.19

Faire Bezahlung für gute Arbeit!

5. April 2018

Auf der Prager

Unsere Postkartenaktion auf der Dresdner Prager Straße:
Faire Vergütung journalistischer Arbeit in den Tageszeitungsverlagen in Sachsen

postkarten-junge-e1520807359262Am 13. März und am 9. April 2018 sind Mitglieder des DJV Sachsen auf der Prager Straße unterwegs, um mit Dresdnern und Gästen der Landeshauptstadt ins Gespräch zu kommen! Wir brauchen im Freistaat guten Tageszeitungsjournalismus und wir brauchen eine faire Bezahlung journalistischer Arbeit vor allem für junge Redakteurinnen und Redakteure.
Die Zeitungsverlage müssen endlich in den Flächentarif zurückkehren!
Dies fordert der sächsische Journalistenverband am Montag auch in einem offenen Brief an die Zeitungsverlage des Freistaates.

 

Honorardynamisierung via Schiedsstelle

5. Dezember 2017

Extra-Info des DJV für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 4. Dezember 2017 haben die Gewerkschaften DJV und Ver.di erneut mit Vertretern des MDR über die Umsetzung der Effektivhonorarerhöhung gesprochen, wo es ja noch viele Probleme gibt. Denn erhöht werden sollen nur die gleichwertigen Honorare, die in 12 Monaten mindestens 12 mal von der gleichen Kostenstelle bezahlt wurden.

Beim Treffen zwischen den Gewerkschaften und dem MDR ging es auch um die rund 20 Beschwerden, die in der Schiedsstelle eingegangen sind (Danke an alle, die an die Schiedsstelle geschrieben haben!). Den Gewerkschaften ist es in der Verhandlung gelungen, den Interpretationsspielraum der MDR-Selbstverpflichtung (die Bestandteil des 6. Änderungstarifvertrages wird) weit auszulegen. Das bedeutet für die Redaktionen, dass sie nun mehr beachten und prüfen müssen.

Der DJV ist immer noch der Meinung, dass ein anderes Modell besser gewesen wäre: nämlich wenn man für die Tarifsteigerungen die internen Vergütungstabellen, die jede Redaktion hat, als Grundlage genommen hätte. Das wäre einfacher und praktischer gewesen. Die Verantwortung hätte zwar (wie jetzt auch) hauptsächlich in den beauftragenden Bereichen (also in den Redaktionen) gelegen, jedoch ohne diesen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand führt auch bei den Festangestellten, die die Erhöhung der Effektivhonorare umsetzen müssen, zu Unverständnis. Die MDR-Geschäftsleitung wollte aber dieses Modell der standardisierten Honorare und lehnte den Gewerkschaftsvorschlag ab, die internen Vergütungstabellen zu erhöhen. Die Alternative wäre dann noch gewesen, das bisherige Modell Einmalzahlung beizubehalten, das Vorteile aber auch erhebliche Nachteile hat.

Für folgende Fälle wurden Lösungen gefunden.

  1. Grundhonorar und Aufschläge

In der Praxis werden bei einigen Tätigkeiten intern Aufschläge für zusätzliche Anforderungen gezahlt. Welche Tätigkeiten das sind, wird der MDR beispielhaft auflisten. Wie die Lösung aussieht, soll an folgendem Beispiel des redaktionellen Mitarbeiters deutlich gemacht werden.

Honorar Anzahl der Dienste Betrag, der tariflich erhöht wird
200 € 17 200 €
210 € 5 200 €
230 € 14 230 €
240 € 1 200 €
oder folgender Fall:
200 3 200 €
210 3 200 €
230 3 200 €
240 3 200 €
  1. Gleiche Tätigkeit aber unterschiedliche Beitragslängen

Wer z. B. als Reporter/Berichterstatter seinen Dienst für einen bestimmten Tag anbietet, weiß noch nicht, wie lang der Beitrag und wie hoch das Honorar sein wird. Deshalb haben die Gewerkschaften folgender Lösung mit der Maßgabe zugestimmt, dass sie durch eine andere ersetzt werden muss, wenn der erhoffte Effekt nicht eintritt. Wendet der beauftragende Bereich einen einheitlichen Minutenpreis auf die unterschiedlichen Beitragslängen an, werden alle produzierten Beiträge als gleiche Leistung bewertet. Liegt deren Zahl im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten bei mindestens 12, werden die Minutensätze um den Prozentsatz der tariflichen Steigerung erhöht. Beispiel: Es gibt 100 € pro Minute. Dann müsste das Honorar bei 1:30 Länge bei 150 € und bei 3:00 Länge des Beitrags bei 300 € liegen. Der MDR würde dann alle Beiträge unterschiedlicher Länge zusammenzählen. Kommen mindestens 12 zusammen, werden die Effektivhonorare für diese Beiträge erhöht.

Wir würden von Ihnen gern wissen, in welchen Bereichen einheitliche Minutenpreise der Honorierung von Werkleistungen zugrunde liegen.

  1. Gleiche Tätigkeit aber unterschiedliche Einsatzzeiten (Länge und Zeitpunkt des Einsatzes)

In der Praxis leisten Freie ganze, halbe oder ¼- Schichten, arbeiten nachts, an Sonn- und Feiertagen.

Lösung: Werden bei Schicht- und Tagesleistungen zu einer Kostenstelle und einer Tätigkeit lediglich unterschiedliche Leistungseinheiten (z.B. 1/4 Tag, 1/2 Tag, 1 Tag) ausgewiesen, so gelten diese Honorare als wertgleich, wenn sie im Verhältnis zur Leistungseinheit wertgleich sind und werden zusammengezählt, damit man mindestens auf 12 mal kommt. Sie gelten auch dann als wertgleich, wenn die Honorierung in allen Leistungseinheiten mit dem Mindesthonorar erfolgt. Beispiel: Schichthonorar für einen Tag 200 €, für einen halben Tag 100 € und für die ¼-Schicht 50 €. Bei Nachtarbeit oder an Sonn- und Feiertagen wird das „Grundhonorar“ gesteigert, wenn es 12 Mal nach den Kriterien für das standardisierte Honorar gezahlt wurde. Der jeweilige prozentuale Aufschlag unter Bezugnahme auf das Mindesthonorar ist bereits durch die tarifliche Steigerung des Mindesthonorars erhöht.

  1. Kostenteilung

Es kommt vor, dass ein z. B. vom Landesfunkhaus X beauftragter Beitrag durch Recherche eine überregionale Bedeutung erlangt und z. B. bei MDR Aktuell gesendet wird. Das kann in der internen Abrechnung dazu führen, dass MDR Aktuell die Kosten übernimmt. Arbeitet der Freie ansonsten ausschließlich für das Landesfunkhaus, würde das von MDR Aktuell bezahlte Honorar nicht die Kriterien des standardisierten Honorars erfüllen, weil es weniger als 12 mal gezahlt wurde. Deshalb werden solche Beiträge den anderen vom Freien im Landesfunkhaus erbrachten gleichen Leistungen zugeordnet. Werden dadurch mindestens 12 gleiche Leistungen erbracht, die die Kriterien für das standardisierte Honorar erfüllen, wird das Honorar um den tariflich vereinbarten Prozentsatz gesteigert. Es lohnt sich also ein Blick in die Monatsabrechnungen des Betrachtungszeitraumes, um festzustellen, ob eine solche Kostenteilung vorliegt.

Diese beschriebenen Lösungen lassen sich nicht maschinell in der Übersicht zur Tätigkeit im Betrachtungszeitraum darstellen, die Sie von der HoLi erhalten haben. Sollte einer der oben genannten Fälle vorliegen, wenden Sie sich deshalb bitte an den beauftragenden Bereich. Wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, bleibt immer noch die Beschwerde an die Schiedsstelle.

Von den rund 20 eingegangenen Beschwerden sind am Montag drei in der Schiedsstelle besprochen worden. Das Ergebnis der Diskussion teilt der MDR den Kolleginnen und Kollegen sowie den Gewerkschaften in Kopie mit.

Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Sachverhalten haben, können Sie diese uns gern übermitteln: info@djv-mdr.de . Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die Schiedsstelle zu wenden. Die Selbstverpflichtung des MDR zur Dynamisierung der Effektivhonorare beinhaltet eine Option zur Evaluierung des gefundenen Modells.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr DJV

Streikgeld: Jetzt Antrag stellen

20. September 2017

Header MDR-StreikEntsprechend der Streikordnung des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) steht Mitgliedern, die an Streikaktionen teilgenommen haben, Ersatz für streikbedingt entgangene Gehalts- bzw. Honorarzahlungen zu. Der Gesamtvorstand des DJV hat dies am 18. September 2017 in Fulda auch für die Warnstreiks beim MDR beschlossen, die Ende August/Anfang September an mehreren Standorten des Senders stattfanden.

Dazu die folgenden Informationen:

  1. Streikunterstützung/Streikgeld

Der DJV zahlt Streikgeld bei Teilnahme an Streiks, die aufgrund der DJV-Streikordnung geführt werden. Streikgeld wird an diejenigen Kolleginnen und Kollegen gezahlt, die bei Beginn des Arbeitskampfes einem DJV-Landesverband als Mitglied angehörten. Das gilt sowohl für fest angestellte als auch für freie Journalisten.

  1. Beantragung

Der DJV erstattet den streikbedingten Gehalts- bzw. Honorarausfall. Die DJV-Mitglieder, die an den Streiks teilgenommen haben, stellen einen Antrag auf Streikunterstützung (unten). Zur Beantragung muss das jeweils zutreffende Formular (fest oder frei) genutzt werden..

Der Antrag inkl. Belege muss per Post an die Geschäftsstelle des DJV- Landesverbandes, in dem man Mitglied ist, eingereicht werden.

Mitglieder des DJV Sachsen-Anhalt reichen ihren Antrag an den DJV Sachsen ein*.

  1. Auszahlung der Unterstützung

Nach Prüfung des eingereichten Antrags in der Geschäftsstelle werden die Anträge an den Bundesverband weitergeleitet. Der veranlasst dann die Auszahlung des beantragten Streikgeldes. Dazu benötigt der DJV eine Bankverbindung.

Der Antrag sollte unverzüglich dann gestellt werden, wenn die Abzüge aus der monatlichen Gehalts-/Honorarabrechnung ersichtlich sind.

Die gezahlten Streikunterstützungen des DJV unterliegen weder der Einkommens- noch der Umsatzsteuerpflicht.

Für alle Fragen und Informationen steht jede DJV-Geschäftsstelle gern zur Verfügung.

*DJV-Mitglieder anderer Landesverbände können ihren Antrag ebenfalls an den DJV Sachsen einreichen – bitte kennzeichnen.

Antrag-Streikunterst-Feste  |  Antrag-Streikunterst-Freie
DJV-Streikordnung  |  Arbeitskampfunterstützungsordnung

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MDR-Streiks erfolgreich beendet

6. September 2017

WS Leipzig 6.9.2017(aktualisierte Fassung) Die Warnstreiks beim MDR, zu denen DJV und ver.di am heutigen 6. September an allen Standorten des Senders aufgerufen hatten, wurden am frühen Nachmittag beendet.

WS Dresden 6.9.2017 [hprfoto]Es war bereits der vierte Warnstreik innerhalb weniger Tage. Zum Arbeitskampf der festen und freien Mitarbeiter gab es auch mehrere Solidaritätsbekundungen wie diese von der sächsischen GEW oder der Linken-Fraktion im Sächsischen Landtag.  Die gleichzeitig in Leipzig laufenden Verhandlungen mit der MDR-Geschäftführung erbrachten ein Eckpunktepapier, dem die Streikenden an allen Standorten zustimmten. Details sollen am Nachmittag fixiert werden. Die Mitarbeiter werden dann mit einer Tarifinfo der Gewerkschaften informiert.

Die Eckpunkte  |  Tarif-Info Nr. 8
Die wichtigsten Tarifverträge
Dank an die Streikenden

Fotos: Streikende vor der Intendanz in der MDR-Zentrale Leipzig (oben) und an einem der Standorte des MDR (unten: Landesfunkhaus Dresden)

 

Warnstreiks heute an allen Standorten

6. September 2017

Header MDR-StreikDie Warnstreiks beim MDR gehen heute in eine neue Phase. Gestreikt wir an allen Standorten. Das Programm von mdr-aktuell wurde 8 Uhr beendet. Seitdem läuft auf den UKW-Frequenzen und im Digitalradio das Programm von B5. Ab 10 Uhr sind die festen und freien Mitarbeiter zu Zusammenkünften in den Landesfunkhäusern zum aktiven Warnstreik aufgerufen.

Worum es geht? Hier im blog www.tarifblog.info

MDR: Warnstreiks gehen weiter

6. September 2017

Gemeinsame Presseinformation von ver.di und DJV

(5.9.2017) Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des MDR setzen ihre befristeten Warnstreiks fort. In Leipzig und Dresden kamen heute knapp 400 Streikende zusammen und forderten die Geschäftsleitung auf, ihr Angebot vom Montag  zu verbessern.

Zwei Punkte waren dafür ausschlaggebend:

Im MDR wird 365 Tage im Jahr gearbeitet. Wer am Sonn- und Feiertag zum Dienst kommt, soll dafür angemessen entschädigt werden. Der MDR hat angeboten, die Zuschläge für Freie 2017 und 2018 um je 5 Prozent anzuheben. Die streikenden Kolleginnen und Kollegen haben das als zu niedrig abgelehnt. Derzeit erhalten Freie 20 Prozent des Mindesthonorars als Aufschlag für Sonntagsdienste, für Feiertage 75 Prozent.

Steigende Gehälter und Honorare nützen zudem nichts, wenn im Gegenzug Stellen, Schichten und Aufträge gekürzt werden. Der MDR war nicht bereit, das auszuschließen. Auch deshalb konnten die Kolleginnen und Kollegen dem Angebot des MDR nicht zustimmen.

Die Geschäftsleitung bietet derzeit eine Vergütungserhöhung von 2,2 Prozent für 2017 und 2,35 für 2018 an. Das entspricht zwar dem Abschluss von SWR, NDR und öffentlichem Dienst der Länder. Damit wird aber der Abstand zum Tarifniveau der ARD nicht geringer, der nach früheren Angaben der MDR-Geschäftsleitung 8 Prozent beträgt.

Bisher gibt es keinen neuen Verhandlungstermin. In Aussicht gestellt wurde der 28. September 2017. Die Beschäftigten haben deshalb beschlossen, ihre Warnstreiks fortzusetzen.

Presseinformation vom 5.9.2017


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