Extra-Info des DJV für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 4. Dezember 2017 haben die Gewerkschaften DJV und Ver.di erneut mit Vertretern des MDR über die Umsetzung der Effektivhonorarerhöhung gesprochen, wo es ja noch viele Probleme gibt. Denn erhöht werden sollen nur die gleichwertigen Honorare, die in 12 Monaten mindestens 12 mal von der gleichen Kostenstelle bezahlt wurden.
Beim Treffen zwischen den Gewerkschaften und dem MDR ging es auch um die rund 20 Beschwerden, die in der Schiedsstelle eingegangen sind (Danke an alle, die an die Schiedsstelle geschrieben haben!). Den Gewerkschaften ist es in der Verhandlung gelungen, den Interpretationsspielraum der MDR-Selbstverpflichtung (die Bestandteil des 6. Änderungstarifvertrages wird) weit auszulegen. Das bedeutet für die Redaktionen, dass sie nun mehr beachten und prüfen müssen.
Der DJV ist immer noch der Meinung, dass ein anderes Modell besser gewesen wäre: nämlich wenn man für die Tarifsteigerungen die internen Vergütungstabellen, die jede Redaktion hat, als Grundlage genommen hätte. Das wäre einfacher und praktischer gewesen. Die Verantwortung hätte zwar (wie jetzt auch) hauptsächlich in den beauftragenden Bereichen (also in den Redaktionen) gelegen, jedoch ohne diesen bürokratischen Aufwand. Dieser Aufwand führt auch bei den Festangestellten, die die Erhöhung der Effektivhonorare umsetzen müssen, zu Unverständnis. Die MDR-Geschäftsleitung wollte aber dieses Modell der standardisierten Honorare und lehnte den Gewerkschaftsvorschlag ab, die internen Vergütungstabellen zu erhöhen. Die Alternative wäre dann noch gewesen, das bisherige Modell Einmalzahlung beizubehalten, das Vorteile aber auch erhebliche Nachteile hat.
Für folgende Fälle wurden Lösungen gefunden.
- Grundhonorar und Aufschläge
In der Praxis werden bei einigen Tätigkeiten intern Aufschläge für zusätzliche Anforderungen gezahlt. Welche Tätigkeiten das sind, wird der MDR beispielhaft auflisten. Wie die Lösung aussieht, soll an folgendem Beispiel des redaktionellen Mitarbeiters deutlich gemacht werden.
Honorar |
Anzahl der Dienste |
Betrag, der tariflich erhöht wird |
200 € |
17 |
200 € |
210 € |
5 |
200 € |
230 € |
14 |
230 € |
240 € |
1 |
200 € |
|
|
|
oder folgender Fall: |
|
|
|
|
|
200 |
3 |
200 € |
210 |
3 |
200 € |
230 |
3 |
200 € |
240 |
3 |
200 € |
- Gleiche Tätigkeit aber unterschiedliche Beitragslängen
Wer z. B. als Reporter/Berichterstatter seinen Dienst für einen bestimmten Tag anbietet, weiß noch nicht, wie lang der Beitrag und wie hoch das Honorar sein wird. Deshalb haben die Gewerkschaften folgender Lösung mit der Maßgabe zugestimmt, dass sie durch eine andere ersetzt werden muss, wenn der erhoffte Effekt nicht eintritt. Wendet der beauftragende Bereich einen einheitlichen Minutenpreis auf die unterschiedlichen Beitragslängen an, werden alle produzierten Beiträge als gleiche Leistung bewertet. Liegt deren Zahl im Betrachtungszeitraum von 12 Monaten bei mindestens 12, werden die Minutensätze um den Prozentsatz der tariflichen Steigerung erhöht. Beispiel: Es gibt 100 € pro Minute. Dann müsste das Honorar bei 1:30 Länge bei 150 € und bei 3:00 Länge des Beitrags bei 300 € liegen. Der MDR würde dann alle Beiträge unterschiedlicher Länge zusammenzählen. Kommen mindestens 12 zusammen, werden die Effektivhonorare für diese Beiträge erhöht.
Wir würden von Ihnen gern wissen, in welchen Bereichen einheitliche Minutenpreise der Honorierung von Werkleistungen zugrunde liegen.
- Gleiche Tätigkeit aber unterschiedliche Einsatzzeiten (Länge und Zeitpunkt des Einsatzes)
In der Praxis leisten Freie ganze, halbe oder ¼- Schichten, arbeiten nachts, an Sonn- und Feiertagen.
Lösung: Werden bei Schicht- und Tagesleistungen zu einer Kostenstelle und einer Tätigkeit lediglich unterschiedliche Leistungseinheiten (z.B. 1/4 Tag, 1/2 Tag, 1 Tag) ausgewiesen, so gelten diese Honorare als wertgleich, wenn sie im Verhältnis zur Leistungseinheit wertgleich sind und werden zusammengezählt, damit man mindestens auf 12 mal kommt. Sie gelten auch dann als wertgleich, wenn die Honorierung in allen Leistungseinheiten mit dem Mindesthonorar erfolgt. Beispiel: Schichthonorar für einen Tag 200 €, für einen halben Tag 100 € und für die ¼-Schicht 50 €. Bei Nachtarbeit oder an Sonn- und Feiertagen wird das „Grundhonorar“ gesteigert, wenn es 12 Mal nach den Kriterien für das standardisierte Honorar gezahlt wurde. Der jeweilige prozentuale Aufschlag unter Bezugnahme auf das Mindesthonorar ist bereits durch die tarifliche Steigerung des Mindesthonorars erhöht.
- Kostenteilung
Es kommt vor, dass ein z. B. vom Landesfunkhaus X beauftragter Beitrag durch Recherche eine überregionale Bedeutung erlangt und z. B. bei MDR Aktuell gesendet wird. Das kann in der internen Abrechnung dazu führen, dass MDR Aktuell die Kosten übernimmt. Arbeitet der Freie ansonsten ausschließlich für das Landesfunkhaus, würde das von MDR Aktuell bezahlte Honorar nicht die Kriterien des standardisierten Honorars erfüllen, weil es weniger als 12 mal gezahlt wurde. Deshalb werden solche Beiträge den anderen vom Freien im Landesfunkhaus erbrachten gleichen Leistungen zugeordnet. Werden dadurch mindestens 12 gleiche Leistungen erbracht, die die Kriterien für das standardisierte Honorar erfüllen, wird das Honorar um den tariflich vereinbarten Prozentsatz gesteigert. Es lohnt sich also ein Blick in die Monatsabrechnungen des Betrachtungszeitraumes, um festzustellen, ob eine solche Kostenteilung vorliegt.
Diese beschriebenen Lösungen lassen sich nicht maschinell in der Übersicht zur Tätigkeit im Betrachtungszeitraum darstellen, die Sie von der HoLi erhalten haben. Sollte einer der oben genannten Fälle vorliegen, wenden Sie sich deshalb bitte an den beauftragenden Bereich. Wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, bleibt immer noch die Beschwerde an die Schiedsstelle.
Von den rund 20 eingegangenen Beschwerden sind am Montag drei in der Schiedsstelle besprochen worden. Das Ergebnis der Diskussion teilt der MDR den Kolleginnen und Kollegen sowie den Gewerkschaften in Kopie mit.
Wenn Sie Fragen zu den oben genannten Sachverhalten haben, können Sie diese uns gern übermitteln: info@djv-mdr.de . Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die Schiedsstelle zu wenden. Die Selbstverpflichtung des MDR zur Dynamisierung der Effektivhonorare beinhaltet eine Option zur Evaluierung des gefundenen Modells.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DJV
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