Die Gewerkschaftsmitglieder beim MDR sind aufgrufen, sich zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für einen neuen Vergütungstarifvertrag zu äußern.
(Tarif-Info Vergütung Nr 6_2013)
Am 29. Mai einigten sich Gewerkschaften und MDR auf folgende Eckpunkte:
1. Erhöhung der Vergütungssätze der festen Mitarbeiter/-innen
– ab 01.04.2013 um 3,0 %,
– ab 01.04.2014 um weitere 2,1 % plus Einmalzahlung im Mai 2014 in Höhe von 500 €
2. Erhöhung der Vergütungssätze der Auszubildenden und Volontäre
– prozentuale Erhöhung wie bei den festen Mitarbeiter/-innen, zusätzlich Einmalzahlung im Mai 2014 in Höhe von 100 €
3. Arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter/-innen der Jahre 2013 und 2014
– Anhebung der Mindesthonorare ab 01.07.2013 um 3,0 %,
– Einmalzahlung in diesem Jahr von 3 % auf Basis der im Jahr 2012 erzielten Bezüge (mit erfolgreicher Beantragung einer tariflichen Leistung),
– Anhebung der Mindesthonorare 2014 ab 01.01.2014 um weitere 2,1 %,
– Einmalzahlung im nächsten Jahr von 2,1 % auf Basis der 2013 erzielten Bezüge plus eine weitere Einmalzahlung von 500 € (mit erfolgreicher Beantragung einer tariflichen Leistung)
– Bei der Berechnung der prozentual gewährten Einmalzahlung werden die Einmalzahlungen der Vorjahre zur jeweiligen Honorargesamtsumme hinzugerechnet. Alle Einmalzahlungen werden nicht auf die Verdienstgrenze angerechnet.
– Absichtserklärung zur Gewährung einer Einmalzahlung im Jahr 2013 in Höhe von 5,1 % der Bezüge des Jahres 2012 an freie Mitarbeiter/-innen, die mindestens 42 und höchstens 71 Tage (pro Jahr) in den Jahren 2011 und 2012 für den MDR tätig waren analog 2. Änderungstarifvertrag
4. Anpassung der Urlaubsregelung für feste Mitarbeiter/-innen
31 Tage Urlaub für alle fest angestellten Mitarbeiter/-innen
5. Verlängerte Volontärs-Ausbildung
Einführung einer Vergütung für das 4. Halbjahr mit einem Betrag von 1.917 € (zzgl. oben vereinbarter prozentualer Tariferhöhung)
Vereinbart wurde auch ein Maßregelungsverbot für die Teilnahme an Streikaktionen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. April 2013 bis zum 31.3.2015.
Kurzabstimmung
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