Archive for the ‘Bestandsschutz Freie’ Category

Sozialer Schutz für feste Freie beim MDR

16. Mai 2019

Die DJV-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben Sie in den zurückliegenden Wochen gefragt, ob der soziale Schutz für arbeitnehmerähnliche Freie beim MDR verbessert werden muss. In der Umfrage haben wir auch die tariflichen Möglichkeiten benannt.

Bevor Sie sich den Details widmen, beantworten Sie für sich, in welchem Umfang folgende Risiken für Ihr Beschäftigungsverhältnis bestehen: Programmänderungen, Krankheit/Unfall, rückläufige Aufträge, Konkurrenzsituation. Bewerten Sie die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und mögliche Auswirkungen auf Ihre Beschäftigung!

Wir haben in unserer Info vom 10.05.2019 noch ein paar wichtige Fakten zusammengestellt. Wie immer erreichen Sie den DJV per E-Mail via info@djv-mdr.de

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SWR-Modell heute beim Freienkongress

5. April 2019

Heute Nachmittag (5.4.2019) startet beim MDR in Leipzig der ARD/ZDF-Freienkongress. Dabei wird ab 16.30 das neue Bestandsschutzmodell beim SWR Thema sein. Das Modell wird vom DJV auch für die Freien beim MDR favorisiert,

DJV-Justiziar Benno Pöppelmann und Stefan Tiyavorabun von der verdi-Verhandlungskommission stellen den neuen Bestandsschutz-Tarifvertrag vor und beantworten Ihre Fragen. 100 Prozent Einkommensgarantie und Honorarstufensteigerungen wie bei den Festangestellten sind nur einige Stichworte, die neugierig machen sollen.

In unserer Mitgliederinfo finden sich weitere Details.

Falls Sie beim Freienkongress nicht dabei sein können: Aktuelle Infos gibt’s via twitter, facebook und instagram.

Mitglieder-Info_03.04.19

Mehr Schutz für arbeitnehmerähnliche Freie beim MDR

23. Juli 2012

Ende Juni wurden die Verhandlungen zwischen MDR-Geschäftsleitung und Gewerkschaften über eine bessere soziale Absicherung von arbeitnehmerähnlichen Freien abgeschlossen. Die drei Landesverbände des DJV im MDR-Sendegebiet haben ihre Forderungen nach Änderungen im 12a-Tarifvertrag und Regelungen für einen Kreis besonders geschützter Freier mit der notwendigen Wertschätzung der Arbeit aller Freien für die Programme durch die Geschäftsleitung verknüpft. Mehr dazu in der Tarif-Info vom 23.07.12

Tarifliche Regelungen für Freie beim MDR

9. Juli 2012
Der MDR und die Gewerkschaften DJV und ver.di einigten sich nach mehreren Verhandlungsrunden am 29. Juni 2012 über einen Tarifvertrag zur Gewährung von Bestandsschutz für arbeitnehmerähnliche Freie. Gmeichzeitig wurde auch der bereits ausgehandelte sogenannte 12-A-Tarifvertrag paraphiert. Beide Abschlüsse stehen nun noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien von MDR und Gewerkschaften.

Der Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen und Freie Mitarbeiter des MDR, der rückwirkend zum 1.Januar 2012 gilt, bringt folgende Änderungen.

  • Die Einkommenshöchstgrenze zur Feststellung der Arbeitnehmerähnlichkeit steigt ab 1. Januar 2012 auf 68.000 € und zum 1. Januar 2015 auf 73.000 €.
  • Die Bemessungsgrenze für Ansprüche wie Urlaubs- und Krankengeld bleibt bei 61.355,03 €.
  • Neu sind die Fristen für die Mitteilung der Beendigung oder einer wesentlichen Einschränkung der Tätigkeit nach fünfzehn bzw. zwanzig Jahren wiederkehrender Tätigkeit. Sie betragen jetzt acht bzw. zwölf Monate.
  • Für eine wesentliche Einschränkung der Tätigkeit werden neue Regelungen eingeführt, gestaffelt nach der Dauer der Beschäftigung. Für langjährig Beschäftigte gilt zudem ein erhöhter Schutz.
  • Weiterhin neu ist der tarifvertragliche Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall des eigenen Kindes sowie auf Zahlungen bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz.
  • Darüber hinaus wurde erstmals der Anspruch auf Fort- und Weiterbildung bei angemessener Honorierung tarifvertraglich geregelt.

    Der ab 1.1.2013 geltende Bestandsschutztarifvertrag beinhaltet folgende Regelungen:

  • In den bestandsgeschützten Kreis werden die Freien Mitarbeiterinnen aufgenommen, die mindestens 110 Beschäftigungstage pro Jahr in nicht programmgestaltenden Tätigkeiten in zwei Kalenderjahren innerhalb der Jahre 2007-2010 erbracht haben.
  • Diese Freien Mitarbeiterinnen erhalten eine Angebotsgarantie in Höhe von 85 % des Durchschnitts der Honorareinkünfte aus den beiden Zugangsjahren.
  • Der Tarifvertrag enthält zudem Maßnahmen zum Rationalisierungsschutz und den Ansatz eines Schutzes gegen ungerechtfertigte Kündigungen. 

Verhandlungen für Freie beim MDR

2. März 2012

12a-Tarifvertrag geschafft – Verhandlungen über einen Kreis besonders geschützten Freier begonnen

In der Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MDR haben dieGewerkschaften mit den neuen Verhandlungsführern der Geschäftsleitung, Frau Astrid Göbel (Verwaltungsdirektorin) und Herrn Prof. Dr. Jens-Ole Schröder (Juristischer Direktor), weitere Verbesserungen erreicht. Mehr dazu und zu den bevorstehenden Verhandlungsthemen in der Tarifinfo vom 01 03 2012

MDR: Schutzbedürftig wie anno dazumal

17. November 2011

„Anno dazumal“ sagt heute kein Mensch mehr. Der Auspruch ist veraltet. Aus ähnlich altem Stoff ist der Tarifvertrag für Freie beim MDR (TV_Freie_MDR). Er stammt aus dem Jahre 1994. Einige Regelungen entsprechen nicht mehr dem Zeitgeist. So die Verdienstgrenze für Schutzbedürftigkeit im Sinne dieses 12a-Tarifvertrages. Mehr dazu in der Tarifinfo-11 vom 17.11.11

MDR: Schutz für Freie….

15. November 2011

Beim Mitteldeutschen Rundfunk gibt es eine „Dienstanweisung zur Erweiterung des sozialen Schutzes“. Die kann aber zu jeder Zeit zurückgenommen werden und hat dann auch keine Nachwirkung. Deshalb fordern DJV und Ver.di jetzt die Übernahme der Regelungen der genannten Dienstanweisung in den sog. 12a-Tarifvertrag. Der ist zwar auch kündbar, die Regelungen bleiben allerdings so lange in Kraft, bis etwas anderes dazu vereinbart wird.

Mehr dazu in der Tarifinfo-10 vom 14 11 11

Unverzichtbar für’s Programm…

7. November 2011

Wer unverzichtbar für das Programm ist, benötigt trotzdem Schutz, meinen die Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mitteldeutschen Rundfunks und die im MDR vertretenen Gewerkschaften. In einer Tarifinformation regen Sie die Mitarbeiter an, sich über Ihre Situation mehr Gedanken zu machen.

Derzeit kann der Umfang der Beschäftigung und damit Ihr Einkommen in jedem Kalenderjahr um 25 Prozent reduziert werden. Der MDR muss es noch nicht einmal ankündigen. Erst wenn diese Grenze überschritten wird oder der MDR das Beschäftigungsverhältnis ganz beenden will, muss er sich an Fristen halten. Die sind abhängig von den bisherigen Beschäftigungsjahren und stehen im Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen im MDR ( TV_Freie_MDR ). Die Gewerkschaften DJV und ver.di verhandeln derzeit mit dem MDR über einen besseren Bestandsschutz für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter…

Mehr dazu im Tarifinfo-9 (07.11.2011)

MDR: Info-Veranstaltungen zu Bestandsschutz

20. Oktober 2011

Am 14. Oktober 2011 trafen sich die Tarifkommission die Gewerkschaften DJV, ver.di und DOV mit Vertrteren der MDR-Geschäftsführung zur Fortsetzung der Verhandlungen über die Verbesserung des Bestandsschutzes für arbeitnehmerähnliche Freie. Dabei ging es um Änderungen im 12a-Tarifvertrag für Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mitteldeutschen Rundfunks. Zum Sachstand wird bei Treffen in den Landesfunkhäusern informiert.

Folgende Zusammenkünfte sind geplant:

24.10.2011, 13.00 Uhr, Leipzig, MDR-Zentrale (Hochhaus 13. Etage),
25.10.2001, 10.00 Uhr, Magdeburg, Landesfunkhaus Sachsen-Anhalt,
27.10.2011, 11.00 Uhr, Erfurt, Foyer des Landesfunkhauses Thüringen,
27.10.2011, 14.00 Uhr, Dresden, Landesfunkhaus Sachsen

Weitere Termine sind in Halle und Magdeburg vorgesehen.
Tarifinfo 20 10 11


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