Am Nachmittag des heutigen 7. November 2019 werden die Verhandlungen zur Vergütung beim Mitteldeutschen Rundfunk fortgesetzt. Seit dem Warnstreik im September in Leipzig sind einige Wochen ins Land gegangen.
Sie wissen bereits, dass es im Oktober ein Sondierungsgespräch zwischen den Gewerkschaften DJV, verdi und DOV sowie Vertretern der ARD gegeben hat. Mit diesem Gespräch, das am 25. Oktober 2019 in Berlin stattfand, sollten die stockenden Verhandlungen in den ARD-Anstalten wieder in Gang gebracht werden. Grunddissens ist die Anlehnung der Abschlüsse im Öffentlichen-rechtlichen Rundfunk an die für den Öffentlichen Dienst. In den zurückliegenden Jahren war dies in den Verhandlungen gelebte Übung. Auch die KEF vergleicht die Gehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit denen des Öffentlichen Dienstes. In der aktuellen Runde besteht in der ARD und auch seitens des MDR keine Bereitschaft, sich an den Abschlüsse im Öffentlichen Dienst (ÖD) zu orientieren.
Die Angebote des MDR liegen mit 4,2 Prozent Steigerung der Gehälter und Honorare für zwei Jahre weit hinter den ÖD-Abschlüssen. Der MDR hat gestern sein bisheriges Angebot nochmals im Intranet vorgestellt. Neue Aspekte oder Angebote, die den beim Gespräch mit der ARD-Spitze von den Gewerkschaften gemachten Vorschlägen folgen, sind darin nicht enthalten.
Wir müssen also erneut grundsätzlich verhandeln. Der heutige Verhandlungstag wird darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR die weiteren Tarifverhandlungen aktiv begleiten müssen.
Der Workshop der Gewerkschaften und MDR-Vertretern am 28. Oktober 2019 zu den Themen Honorar bei Nachtarbeit, Bemessungsgrenzen, Angebotsgarantie für Freie mit programmgestaltenden Tätigkeiten und Urlaubsgeld für Freie ergab einige Lösungsmöglichkeiten. Der DJV hat dafür plädiert, dass bei allen Tätigkeiten zwischen 22.00 und 6.00 Uhr der Nachtzuschlag von 25 Prozent fällig wird unabhängig von der Honorarhöhe. Alternativ könnte der Anspruch bei einer Honorarhöhe von 200 € gedeckelt werden, sodass max. 50 € Zuschlag fällig werden. Bei anderen ARD-Anstalten wird nur bis zu einer Honorarhöhe von 200 € der Zuschlag für Nachtarbeit gezahlt. Liegt das Honorar über diesem Betrag, gibt es keinen Nachtzuschlag.
Bei den Bemessungsgrenzen (soziale Schutzbedürftigkeit, Härtefallregelung und Anspruchsbegrenzung) erläuterten die DJV-Vertreter nochmals unseren Vorschlag, die Grenze für die soziale Schutzbedürftigkeit (derzeit Bezüge von 76.000 € im Jahr) beim Jahresgehalt der Vergütungsgruppe I letzte Stufe (derzeit ca. 104.000 € bzw. 110.000 €, je nachdem ob man das für die Altersversorgung maßgebliche Gehalt oder das Tarifgehalt incl. des umgelegten 13. Monatsgehalts nimmt) festzulegen. Damit könnte man auch vom steuerrechtlichen Begriff „Bezüge“ (was Gewinn bedeutet) zum beim MDR erzielten Jahresbruttohonorar wechseln, was die Feststellung der Arbeitnehmerähnlichkeit in Grenzfällen deutlich vereinfacht.
Bei der Angebotsgarantie haben wir eine stufenweise Regelung nach 15 Beschäftigungsjahren beim MDR vorgeschlagen. Diese sollte bei 70 Prozent liegen. Nach 20 Jahren könnte sie 85 Prozent betragen und nach 25 Jahren sollte nur noch eine außerordentliche Kündigung bzw. einmalige Absenkung auf 85 Prozent möglich sein.
Beim Urlaubsgeld für Freie tut sich der MDR schwer, weil dafür noch keine tarifliche Regelung existiert. Dazu haben wir zwei Varianten vorgeschlagen. Pro Urlaubstag, der in Abhängigkeit von Beschäftigungsjahren gewährt wird, gibt es eine Aufschlag von X auf die Urlaubsvergütung. Oder der Faktor (derzeit 0,3) für die Berechnung der Urlaubsvergütung wird geändert (erhöht).
Die MDR-Geschäftsführung fordern wir auf, mit konstruktiven neuen Angeboten in die heutige Verhandlungsrunde zu kommen. Wir erwarten vor allem neue Angebote im Vergütungsbereich. Ein Lösungsvorschlag hierzu wurde von den Gewerkschaften beim Gespräch auf ARD-Ebene eingebracht. Er sieht eine längere Laufzeit, eine dreistufige lineare Vergütungserhöhung und ein Sonderkündigungsrecht der Arbeitgeberseite vor.
Die Positionen der Verhandlungskommission zum bisherigen MDR-Angebot finden Sie in unserer Tarif_Info_7, aktuelle Informationen hier im blog bzw. via twitter.
Werden Sie jetzt Mitglied im DJV Sachsen oder einem anderen Landesverband!

Gefällt mir:
Like Wird geladen …